Anrechnung von Abfindung
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03.01.2012
Von Hans-Michael Dimanski
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich vereinbarte Abfindung beim Arbeitslosengeld II als Einkommen leistungsmindernd zu berücksichtigen ist.
BSG Az.: B 4 AS 47/08 R