Angriff auf das Vergabeverfahren nach Zuschlagserteilung

Kein Nachprüfungsverfahren nach Zuschlagserteilung!?

1. Der wirksam erteilte Zuschlag steht der Statthaftigkeit eines erst nach Zuschlagserteilung eingereichten Nachprüfungsantrags entgegen.

2. Zwar kann binnen der Fristen des § 101 b Abs. 2 GWB a.F. beantragt werden, die Unwirksamkeit des erteilten Zuschlags festzustellen. Allerdings eröffnet die Vorschrift nicht die Möglichkeit, jeden erteilten Zuschlag im Nachhinein vor der Vergabekammer anzugreifen.

VK Bund, Beschluss vom 30.08.2016 - VK 2-83/16


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