Angebotswertung

Angebotswertung muss nachvollziehbar sein!

Verschiebt der Auftraggeber technische Details in die Zuschlagskriterien, um daraus eine Wertung der Angebote vorzunehmen, die in dieser Form von den Bietern nicht nachvollzogen werden kann, ist das Vergabeverfahren intransparent und zu wiederholen.

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.03.2018 - 3 VK LSA 08/18


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