Addition von HOAI-Leistungen
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13.05.2016
Von Hans-Michael Dimanski
Addition von HOAI-Leistungen bei Schwellenwerten im Vergaberecht
In den vergangenen Wochen haben uns viele Anfragen zur Vergabeproblematik erreicht. Und regelmäßig geht es dabei um die Leistungen nach der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieure (HOAI-Leistungen).
Das Problem auf einen Nenner gebracht, lautet:
Müssen bei der Vergabe für einheitliche Objekte bzw. Bauwerke diese HOAI-Leistungen für die vergaberechtlichen Schwellenwerte (derzeit 209.000 Euro) zusammengerechnet werden?
Dazu vorab: Für die Erteilung verbindlicher Auskünfte zu diesem Thema ist das Ministerium der Finanzen weder zuständig, noch verfügen wir über die nötige Befugnis für eine auf den Einzelfall bezogenen Rechtsberatung.
Weil wir dennoch schnell und unbürokratisch helfen wollen, haben wir als allgemeine Information zum rechtlichen Hintergrund einen unverbindlichen Vermerk erstellt, den wir Ihnen hier als Download zur Verfügung stellen.
Der Vermerk ist mit dem für Vergabe zuständigen Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung abgestimmt. Eine Rechtsberatung kann er dennoch nicht ersetzen.
Quelle: Newsletter des Ministeriums der Finanzen vom 13.05.2016