Achtung bei unberechtigten Mängelanzeigen
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29.12.2011
Von Hans-Michael Dimanski
Beseitigt ein Auftragnehmer im Rahmen der Untersuchung eines ihm angezeigten Mangels eine Störung, die nicht auf eine vertragswidrige Ausführung zurückzuführen ist, erbringt er eine auftragslose Leistung. Ein Auftraggeber ist nicht verpflichtet, vor Geltendmachung eines Mängelbeseitigungsrechts das Vorliegen eines Mangels, dessen Ursache und den in Betracht kommenden Auftragnehmer zu überprüfen.
LG Leipzig, Urteil vom 04.11.2005 - 05HK O 2727/05