Achtung bei auftraggeberseitigen Änderungen des Angebots
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14.01.2020
Von Hans-Michael Dimanski
Vorsicht vor Änderungen im Auftragsschreiben!
Eine Einschränkung des Leistungsumfangs im Angebotsschreiben des Unternehmers wird hinfällig, wenn der Besteller in seinem Auftragsschreiben den Leistungsumfang erweitert und der Unternehmer widerspruchslos mit der Ausführung der Leistung beginnt.
OLG München, Beschluss vom 02.10.2018 - 18 U 4070/17