Abrechnung von von Ansprüchen wegen Bauzeitenverlängerung
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18.10.2015
Von Hans-Michael Dimanski
Keine pauschale Abrechnung von Bauzeitverlängerungsansprüchen!
1. Der Anteil der auf einen Monat der vereinbarten Ausführungszeit bezogenen Vergütung für die Objektüberwachung stellt nach dem Wortlaut der RBBau-Klausel ausdrücklich den Höchstbetrag dar, der je Monat geltend gemacht werden kann.
2. Die Klausel erlaubt dem Architekten keine pauschalierte Abrechnung im Sinne einer vereinfachten Darlegung eines Mehraufwands.
LG Lübeck, Urteil vom 26.02.2015 - 12 O 82/14