Abnahmezeitpunkt ist entscheidend
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24.03.2016
Von Hans-Michael Dimanski
Leistung mangelhaft? Auf den Zeitpunkt der Abnahme kommt es an!
1. Für die Beurteilung, ob ein Werk mangelhaft ist, kommt es nach einer durchgeführten Abnahme auf den Zustand des Werks zum Zeitpunkt der Abnahme an.
2. Die Verletzung einer Prüfungs- und Hinweispflicht durch den Werkunternehmer ist kein Tatbestand, der eine Mängelhaftung begründen kann (Bestätigung von BGH, Urteil vom 08.11.2007 - VII ZR 183/05, BGHZ 174, 110 Rn. 22 = IBR 2008, 78).
BGH, Urteil vom 25.02.2016 - VII ZR 210/13