Abnahme trotz fehlender Restleistungen?
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04.02.2020
Von Hans-Michael Dimanski
Abnahme trotz fehlender Restleistungen?
1. Eine Abnahme kann auch dann erfolgen, wenn das Werk noch nicht vollständig erbracht ist. Es kommt darauf an, ob die erbrachte Leistung nach den gesamten Umständen als im Wesentlichen vertragsgerecht angesehen wird.
2. In besonderen Einzelfällen (hier: Baustelle in Kanada und bereits gebuchter Rückflug nach Deutschland) kann eine Abnahme auch dann erfolgen, wenn "elementare Leistungen" fehlen und der Auftraggeber gleichwohl erklärt, dass "soweit alles wunderbar sei".
OLG München, Beschluss vom 23.02.2017 - 27 U 3351/16 Bau