Abnahme durch Zahlung
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14.12.2018
Von Hans-Michael Dimanski
Schlussrechnung vollständig und vorbehaltlos bezahlt: Leistung abgenommen!
1. Wird der Auftragnehmer (lediglich) mit der Errichtung einer Trennwand beauftragt, wird die Leistung mit der vollständigen und vorbehaltlosen Zahlung der Schlussrechnung (konkludent) abgenommen.
2. Verjährungshemmende Maßnahmen können nur von dem materiell Berechtigten eingeleitet werden.