Der neueste Beitrag vom 13.05.2016
In einem Newsletter informiert das Finanzamt zur Abrechnung bei Schwellenwerten im Vergaberecht
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13.05.2016
Von Hans-Michael Dimanski
Wenn Streit über geleistete Zahlungen besteht, sind Nachweise nötig. Wer muss was beweisen?
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13.05.2016
Von Hans-Michael Dimanski
Der Auftragnehmer, der einen Anspruch auf Vergütung oder Erstattung von Mehrkosten wegen einer Bauzeitverlängerung geltend macht, hat im Einzelnen konkret darzulegen, dass die Mehrkosten auf einer vom Auftraggeber zu verantwortenden Bauzeitverlängerung beruhen.
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24.04.2016
Von Hans-Michael Dimanski
Eine Anfechtung der Abnahmeerklärung (§ 123 BGB) wegen arglistiger Täuschung oder Organisationsverschulden muss konkret für jeden einzelnen Mangel dargelegt und nachgewiesen werden.
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24.04.2016
Von Hans-Michael Dimanski
Die Geltendmachung eines Nachtrags wegen geänderter und zusätzlicher Leistungen berechtigt den Auftraggeber nicht dazu, einen Pauschalpreisvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
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24.04.2016
Von Hans-Michael Dimanski
Bei öffentlichen Vergaben gilt:
Ein Angebot eines Bieters, das in erheblichem Umfang Allgemeine Geschäftsbedingungen dieses Bieters einführen will, ist wegen Änderung der Vertragsunterlagen auch dann auszuschließen, wenn die Vertragsunterlagen bestimmte Modalitäten des Auftrags nicht regeln, da in diesen Fällen ergänzend die allgemeinen Regelungen des BGB gelten.*)
VK Südbayern, Beschluss vom 24.11.2015 - Z3-3-3194-1-51-09/15
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13.04.2016
Von Hans-Michael Dimanski
Die Unwirksamkeit der Sicherungsabrede wird nicht dadurch geheilt, dass der Bürge eine Bürgschaft stellt und der Auftragnehmer diese dem Auftraggeber übergibt.
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31.03.2016
Von Hans-Michael Dimanski
Der Auftragnehmer, der einen Anspruch auf Vergütung oder Erstattung von Mehrkosten wegen einer Bauzeitverlängerung geltend macht, hat im Einzelnen konkret darzulegen, dass die Mehrkosten auf einer vom Auftraggeber zu verantwortenden Bauzeitverlängerung beruhen...
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24.03.2016
Von Hans-Michael Dimanski
Die in § 4 Abs. 3 VOB/B ausdrücklich geregelte Verpflichtung des Auftragnehmers, gegen die vorgesehene Art der Ausführung bestehende Bedenken dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen, dürfte den Auftragnehmern bekannt sein. Gilt sie nur für den VOB-Vertrag?
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