Der neueste Beitrag vom 22.06.2016
Es ist eher die Regel, dass es Änderungen oder Ergänzungen zu Bauaufträgen gibt. Das Problem ist dann die Frage der Bezahlung...
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22.06.2016
Von Hans-Michael Dimanski
Sind Baukostenvereinbarungen Inhalt des Vertrages, stellt die Überschreitung der Baukostenobergrenze einen Mangel dar. Welche Folgen ergeben sich daraus?
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02.06.2016
Von Hans-Michael Dimanski
Im Fall einer Änderung der Bauausführung im Sinne des § 2 Abs. 5 VOB/B sind der Neufestlegung des Preises die Mehr- und Minderkosten zu berücksichtigen, die durch die Leistungs- und damit Preisgrundlagenänderung entstehen. Dazu ist eine Vergleichsrechnung auf der Grundlage der für den Hauptauftrag maßgebenden Kalkulationsmethoden anzustellen.
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01.06.2016
Von Hans-Michael Dimanski
Kann im Rahmen eines BGB-Vertrages ein Kostenvorschuss auch schon vor Abnahme der Werkleistung verlangt werden?
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01.06.2016
Von Hans-Michael Dimanski
Ein gesetzliches Widerrufsrecht steht dem Verbraucher gemäß § 312 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB a.F. nur zu, wenn er darlegt und erforderlichenfalls beweist, dass die "Haustürsituation" entscheidender Beweggrund für die Abgabe seiner Vertragserklärung war...
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01.06.2016
Von Hans-Michael Dimanski
Die Frage, ob ein mit der Bauleitung beauftragter Architekt als Scheinselbstständiger und somit als Arbeitnehmer anzusehen ist, ist anhand der Art und Weise der Durchführung des Vertrags zu beantworten.
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25.05.2016
Von Hans-Michael Dimanski
Montageanleitungen eines Herstellers stehen den anerkannten Regeln der Technik nicht gleich. Daher stellt ein Verstoß gegen sie nicht zwangsläufig auch einen Ausführungsmangel dar, aber ...
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25.05.2016
Von Hans-Michael Dimanski
Hat der Versicherungsnehmer nach den Versicherungsbedingungen dem Versicherer soweit möglich unverzüglich jede Auskunft zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs der Leistungspflicht des Versicherers erforderlich ist, sowie jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens zu gestatten, ist diese Aufklärungs- und Auskunftsobliegenheit weit gefasst.
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25.05.2016
Von Hans-Michael Dimanski
Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche gegen den mit der Vollarchitektur beauftragten Architekten beginnt erst mit Abschluss der Objektbetreuung zu laufen, die ihrerseits noch nicht beendet ist, solange noch Gewährleistungsfristen gegen Bauhandwerker und Unternehmer laufen.
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