Der neueste Beitrag vom 20.08.2017

Wird der Architekt nicht mit der Objektbetreuung (Leistungsphase 9) beauftragt und seine erbrachten Leistung nicht ausdrücklich abgenommen, bringt der Bauherr jedenfalls mit vorbehaltloser Zahlung des vereinbarten Honorars stillschweigend Ausdruck, dass er die vom Architekten erbrachten Leistungen als im Wesentlichen vertragsgemäß billigt...

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Zu den Aufgaben des Architekten im Rahmen einer von ihm übernommenen Grundlagenermittlung gehört auch die Klärung der Frage, ob die von ihm zu erstellenden Pläne für den Auftraggeber finanzierbar sind, weshalb ein Schadensersatzanspruch gegen den Architekten in Betracht kommt, wenn dieser den Auftraggeber unzutreffend über die voraussichtlichen Baukosten berät...

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Zu den Aufgaben des Architekten im Rahmen einer von ihm übernommenen Grundlagenermittlung gehört auch die Klärung der Frage, ob die von ihm zu erstellenden Pläne für den Auftraggeber finanzierbar sind, weshalb ein Schadensersatzanspruch gegen den Architekten in Betracht kommt, wenn dieser den Auftraggeber unzutreffend über die voraussichtlichen Baukosten berät.

 

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Grundsätzlich gehört es in das Bestimmungsrecht des Auftraggebers, die Kriterien für die Zuschlagserteilung zu bestimmen, aber...

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Verbaut der Fensterhersteller entgegen der vertraglichen Absprache nur teilweise in der Farbe der Glaselemente ummantelte Abstandshalter, so liegt darin ein Mangel, wenn sie durch das Glas der Einzelelemente schimmern.

 

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Wird der Ausschreibung ein ausgewähltes Fabrikat (hier: Leuchtentyp für Straßenbeleuchtung) als sog. "Orientierungsfabrikat" zu Grunde gelegt, widerspricht dies dem Grundsatz der fabrikatsneutralen Ausschreibung. Die Angabe gleichwertigkeitsbegründender Leistungsparameter ist unabdingbar. Aber...

 

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Ein Architektenvertrag kann auch ohne Vereinbarung vertraglicher Fristen aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn der Architekt seine Leistungen nur schleppend und unzureichend erbringt. Allerdings ist eine Beendigung des Vertragsverhältnisses grundsätzlich nur nach vorangegangener Fristsetzung zulässig.

 

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Der mit der Bauleitung einer zu errichtenden Produktionsstraße beauftragte Architekt muss die ihm übergebenen Pläne auf solche Mängel untersuchen, die nach den von ihm zu erwartenden Kenntnissen erkennbar sind.

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Hat der Auftragnehmer ein Aufmaß vorgelegt und der Auftraggeber versäumt, ein eigenes Aufmaß durch seinen Bauleiter/Architekten oder durch die nachfolgenden Firmen erstellen zu lassen und kann nachträglich auch kein Aufmaß mehr erstellt werden, geht diese Obliegenheitsverletzung zu Lasten des Auftraggebers...

 

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