Der neueste Beitrag vom 30.06.2019

Die Leistung des Auftragnehmers ist mangelhaft, wenn die von ihm gewählte Ausführungsvariante einen erhöhten Wartungsaufwand nach sich zieht.

 

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Ein Arbeitgeber lies ein Kündigungsschreiben durch einen Boten in den Briefkasten der Mitarbeiterin einwerfen. Hierbei handelte es sich jedoch um einen Sonntag. Strittig ist, wann das Kündigungsschreiben zugegangen ist.

 

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Der Auftraggeber beschreibt einen Baumangel hinreichend genau, wenn er auf beigefügte Anlagen, in denen eine detaillierte Beschreibung enthalten ist, Bezug nimmt...

 

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Die Leistung wird durch schlüssiges Verhalten abgenommen, wenn sie a) abnahmereif ist, b) der Auftraggeber ohne Beanstandung die Nutzung aufgenommen hat und c) ein angemessener Prüfungszeitraum verstrichen ist... 

 

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Für die Arglisthaftung des Architekten ist es als ausreichend zu erachten, wenn sich die Arglist nicht auf den Mangel am Gebäude selbst, sondern auf die nicht erfolgte Ausführung einer vom Architekten geschuldeten Leistung bezieht, ohne dass es darauf ankommt, dass dem Architekten das Bestehen des Baumangels bewusst war.

 

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An den Inhalt einer Rüge sind nur geringe Anforderungen zu stellen. Insbesondere ist es nicht erforderlich, dass der Bewerber ausdrücklich das Wort "Rüge" verwendet....

 

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Der Auftraggeber hat einen nicht verwerteten Bareinbehalt zum vereinbarten Zeitpunkt auszuzahlen. Ist ein Zeitpunkt für die Auszahlung nicht vereinbart, kann er sich aus der Sicherungsabrede ergeben. 

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Der Unterschied von Gewährleitung und Garantie ist fundamental. Die Abgabe von Garantien durch den Bauunternehmer beinhaltet unabschätzbare Risiken...

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Eingereichte Angebote müssen vollständig sein und alle geforderten Angaben, Erklärungen und Preise enthalten. Wann ist das der Fall?

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