Der neueste Beitrag vom 07.08.2018
Kaufmännische Prüfungspflicht erfordert keine "Rundum-Untersuchung"!
Gemäß § 377 Abs. 1 HGB hat eine Untersuchung der gelieferten Ware zu erfolgen, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Welche Anforderungen an die Art und Weise der Untersuchung zu stellen sind, lässt sich nicht allgemein festlegen.
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