Einen erkannten Vergaberechtsverstoß muss ein Bieter gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen rügen, anderenfalls ist sein später gestellter Nachprüfungsantrag unzulässig...
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05.03.2017
Von Hans-Michael Dimanski
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05.03.2017
Von Hans-Michael Dimanski
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26.02.2017
Von Hans-Michael Dimanski
Unwesentlich sind Mängel, die an Bedeutung so weit zurücktreten, dass es unter Abwägung der beiderseitigen Interessen für den Auftraggeber zumutbar ist, eine zügige Abwicklung des Vertragsverhältnisses nicht länger aufzuhalten.
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26.02.2017
Von Hans-Michael Dimanski
Die Grenzabstandsvorschriften dienen dazu, einen sogenannten "Sozialabstand" zu gewährleisten und Lärmimmissionen zu vermeiden. Das subjektive Lärmempfinden wird auch durch die Nähe der Lärmquelle beeinflusst.
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26.02.2017
Von Hans-Michael Dimanski
Ein Vergaberechtsverstoß, der sich durch bloßes Lesen der einschlägigen Normen und Vergleich mit den Vergabeunterlagen (hier: Ausschreibung von Verpflegung für Asylsuchende) ohne weiteres feststellen lässt, ist für jeden erkennbar, der über die intellektuellen Fähigkeiten verfügt, die notwendig sind, um ein Angebot zu erstellen oder gar ein Unternehmen zu leiten.
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26.02.2017
Von Hans-Michael Dimanski
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07.02.2017
Von Hans-Michael Dimanski
Der Auftraggeber muss sich unter Umständen mit einer Ausbesserung statt einer Erneuerung begnügen, auch wenn geringfügig optische Abweichungen verbleiben.
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07.02.2017
Von Hans-Michael Dimanski
Für den Fall, dass es zu Behinderungen während der Bauausführung und/oder zu umfangreichen Nachtragsaufträgen kommt, kann entweder die gesamte Vertragsstrafe hinfällig sein oder es wird die Fälligkeit entsprechend nach hinten hinausgeschoben mit der Folge, dass ein Verzug des Auftragnehmers nicht ohne Mahnung des Auftraggebers eintritt.
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07.02.2017
Von Hans-Michael Dimanski
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06.02.2017
Von Hans-Michael Dimanski
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06.02.2017
Von Hans-Michael Dimanski
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04.01.2017
Von Hans-Michael Dimanski
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04.01.2017
Von Hans-Michael Dimanski