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06.10.2017
Von Hans-Michael Dimanski
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06.10.2017
Von Hans-Michael Dimanski
Der Auftragnehmer verschweigt einen Mangel arglistig, wenn er diesen oder die für den Mangel ursächliche vertragswidrige Ausführung der Werkleistung kennt und ihm bewusst ist, dass dies für die Entscheidung des Auftraggebers über die Abnahme erheblich ist, er gleichwohl den Mangel nicht offenbart, obwohl er nach Treu und Glauben hierzu verpflichtet ist. Muss er das auch bei geringfügigen Abweichungen tun?
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07.09.2017
Von Hans-Michael Dimanski
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07.09.2017
Von Hans-Michael Dimanski
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07.09.2017
Von Hans-Michael Dimanski
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07.09.2017
Von Hans-Michael Dimanski
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28.08.2017
Von Hans-Michael Dimanski
Eine den Baubeginn nicht fixierende, sondern vom Abruf des Auftraggebers abhängig machende Regelung ähnlich § 5 Abs. 2 VOB/B ist regelmäßig als Bestimmungsrecht nach billigem Ermessen zu verstehen. Der Bauunternehmer wird durch ein derartiges Abrufrecht nicht unangemessen benachteiligt.
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28.08.2017
Von Hans-Michael Dimanski
Bei rechtsfähigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Gesellschafter eine natürliche Person und eine juristische Person sind, entsteht die Frage, ob hier Verbraucherrecht beachtet werden muss. Das wurde von den Gerichten bisher unterschiedlich gesehen. Nun hat der BGH Klarheit geschaffen...
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