Der neueste Beitrag vom 10.10.2016
Wie sieht es mit dem Widerrufsrecht aus, wenn auf Initiative des Verbrauchers zunächst Gespräche beim Unternehmer stattfinden und anschließend der Verbraucher zum Vertragsschluss in seine Wohnung einlädt?
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01.06.2016
Von Hans-Michael Dimanski
Ein gesetzliches Widerrufsrecht steht dem Verbraucher gemäß § 312 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB a.F. nur zu, wenn er darlegt und erforderlichenfalls beweist, dass die "Haustürsituation" entscheidender Beweggrund für die Abgabe seiner Vertragserklärung war...
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