Der neueste Beitrag vom 07.09.2016
Der Besteller kann den geschlossenen Werkvertrag jederzeit frei kündigen (§ 649 Satz 1 BGB). Dieses Kündigungsrecht kann durch eine Individualvereinbarung wirksam ausgeschlossen werden. Ob es auch duch AGB ausgeschlossen werden kann, entschied kürzlich das AG Köln...

 

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