Der neueste Beitrag vom 21.12.2016
Ein Werk ist auch dann mangelhaft, wenn es die vereinbarte Funktion nur deshalb nicht erfüllt, weil die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorleistungen, von denen die Funktionsfähigkeit des Gesamtwerks abhängt, unzureichend sind. Der Auftragnehmer kann in diesen Fällen der Verantwortlichkeit für den Mangel seines Werkes nur durch Erfüllung seiner Prüfungs- und Hinweispflicht entgehen
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21.12.2016
Von Hans-Michael Dimanski
Im VOB-Vertrag kann jede Vertragspartei nach einer länger als drei Monate andauernden Unterbrechung den Vertrag schriftlich kündigen. Einer Fristsetzung bedarf es nicht.
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21.12.2016
Von Hans-Michael Dimanski
Ein Architekt muss den Bauherrn über den zur Sanierung erforderlichen Gesamtaufwand aufklären.
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21.12.2016
Von Hans-Michael Dimanski
Bei der Einholung eines Sachverständigengutachtens über die Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung ist zu berücksichtigen, dass dem Unternehmer (hier: einem Architekten) bei der Organisation seines Betriebs und der Durchführung des konkreten Vertrags ein Spielraum zuzubilligen ist.
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12.12.2016
Von Hans-Michael Dimanski
Die Verjährung von Mängelansprüchen beginnt grundsätzlich mit Abnahme des Werkes. Das gilt auch für den gekündigten Bauvertrag. Eine Abnahme ist aber ausnahmsweise entbehrlich, wenn nicht mehr Erfüllung des Vertrags, sondern Minderung oder Schadensersatz verlangt wird oder die Abnahme des Werkes ernsthaft und endgültig abgelehnt wurde...
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12.12.2016
Von Hans-Michael Dimanski
Kommt es ohne Anordnungen des Auftraggebers zu Mehrmengen in einzelnen Positionen eines detaillierten Leistungsverzeichnisses, setzt der Anspruch auf Vergütung dieser Mehrmengen nicht voraus, dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber den Anspruch vor Ausführung der Leistung angekündigt hat.
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12.12.2016
Von Hans-Michael Dimanski
Wie ist die Klausel "Die dem Angebot des Auftragnehmers zu Grunde liegenden Preise sind grundsätzlich Festpreise und bleiben für die gesamte Vertragsdauer verbindlich" auszulegen?
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12.12.2016
Von Hans-Michael Dimanski
Ein Ingenieurvertrag kommt jedenfalls dann nicht durch schlüssiges Verhalten zustande, wenn beide Vertragsparteien auf Schriftlichkeit bedacht waren. Die Frage ist, ob die Protokollierung eines Besprechungstermins als Abschluss des Planervertrages interpretiert werden kann...
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21.11.2016
Von Hans-Michael Dimanski
Verteilt der Auftraggeber zunächst einheitlich ausgeschriebene Heizungsarbeiten willkürlich auf zwei verschiedene Handwerksfirmen, muss er deren Arbeiten (zeitlich) koordinieren. Anderenfalls ist er allein dafür verantwortlich, wenn sich die Baustelle zu Beginn der zu erwartenden Frostperiode in einem unfertigen und ungeschützten Zustand befindet.
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