Der neueste Beitrag vom 17.12.2015
Wenn die Weiterarbeit von der Zahlung von Abschlägen abhängig gemacht wir, begibt sich der Planer auf dünnes Eis...
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An eine Schlussrechnung ist der Architekt gebunden, wenn der Auftraggeber auf eine abschließende Berechnung des Honorars vertrauen durfte und er sich im berechtigten Vertrauen auf die Endgültigkeit der Schlussrechnung in schutzwürdiger Weise so eingerichtet hat, dass ihm eine Nachforderung nicht mehr zugemutet werden kann...
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Führt der Architekt kein Bautagebuch, stellt dies nur dann einen zur Minderung berechtigenden Mangel des Architektenwerks dar, wenn das Führen eines Bautagebuchs vertraglich vereinbart war.

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Der Architekt haftet nicht ohne weiteres für Mängel, die am Bau auftreten. Er ist aber gerade im Rahmen der Bauüberwachung zumindest zur stichprobenartigen Überwachung des Bauunternehmens verpflichtet und muss das Baugeschehen aktiv leiten.

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Diskutieren Bauherr und Architekt über die Möglichkeiten der Nutzungsänderung eines Gebäudes und weist der Architekt darauf hin, dass er hierfür keinen Auftrag hat, ist die Äußerung des Bauherrn "Legen Sie los, fangen Sie an!" als entsprechende Beauftragung zu werten..
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Wenn der Vertrag vor Unterschrift zustande kommt, kann der Architekt nur die Mindestsätze verlangen!
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Der bauüberwachende Architekt hat darauf zu achten, dass das die von ihm zu überwachenden Werkleistungen mangelfrei erbracht werden...

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Kann der Architekt Ansprüche aus Bauzeitenverlängerung auch pauschal abrechnen?

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Werden nicht alle Grundleistungen einer Leistungsphase übertragen, gibt es auch nur ein entsprechendes Honorar...

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Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Honorarzone verbindlich vorzugeben, ...
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Umbauzuschlag bei Um- und Erweiterungsbau: Voraussetzungen an eine getrennte Abrechnung?
 

Bei gleichzeitiger Durchführung von Leistungen bei Um- und Erweiterungsbauten an einem Gebäude sind die anrechenbaren Kosten für die jeweiligen Leistungen gesondert festzustellen und das Honorar danach getrennt zu berechnen (HOAI 1996 § 23 Abs. 1). Lesen Sie mehr...

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Eine Kostenberechnung, die nicht den Anforderungen an die DIN 276 entspricht, ist nicht prüfbar. Ist die Rechnung prüfbar, muss sie auch noch richtig sein. 

 

 

 

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Der Auftraggeber ist mit solchen Einwendungen gegen die Prüfbarkeit der Schlussrechnung ausgeschlossen, die er nicht spätestens innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Zugang der Rechnung vorgebracht hat.

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Wird ein Ingenieur mit der Planung des Austauschs von Wärmetauschern beauftragt, muss die Planung gewährleisten, dass die ausgeschriebenen und gelieferten (Rohrbündel-)Wärmetauscher für den vorgesehenen Einsatz richtig ausgelegt sind...

 

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